Krankentransport


Ein qualifizierter Krankentransport, der durch medizinisches Fachpersonal begleitet werden muss, wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle Harz aufgenommen, geplant und disponiert. Alle übrigen Krankentransporte, wie z.B. Fahrten mit einem Rollstuhltaxi, müssen bei privaten Unternehmen oder Hilfsorganisationen direkt angemeldet werden.

Krankentransportwagen werden zur Beförderung erkrankter, verletzter oder anderweitig hilfsbedürftiger Personen eingesetzt. Der Bedarf eines qualifizierten Krankentransports wird von einem Arzt ermittelt und entsprechend verordnet. Dabei ist der Gesundheitszustand des Patienten und die zu erwartende Notwendigkeit zu beachten.

Bei einem fachlich begleiteten Krankentransport wird der Patient durch Rettungs- und Notfallsanitäter während des Transports betreut. Die modernen Krankentransportwagen ermöglichen durch ihre mitgeführte Medizintechnik, Tragestuhl und Krankenfahrtrage einen sicheren und komfortablen Transport zum Zielort.

Welche Informationen benötigt die Leitstelle bei der Anmeldung eines qualifizierten Krankentransports?
Welche Informationen benötigt die Leitstelle bei der Anmeldung eines qualifizierten Krankentransports?

Welche Informationen benötigt die Leitstelle bei der Anmeldung eines qualifizierten Krankentransports?


Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen wie Name und Geburtsdatum des Patienten, Abhol- und Zielort, benötigen die Kolleginnen und Kollegen der Leitstelle folgende Informationen:

  • eventueller Bedarf von Sauerstoff oder anderer medizinischer Geräte, z.B. Absaugpumpe
  • eventuelle Infektionskrankheiten wie MRSA, COVID-19, Influenza, TBC usw.
  • Art des Transports (z.B. liegend, sitzend)
  • Gewicht des Patienten (bei mehr als 160 kg)
  • bei Behandlungstransporten (z.B. Termine in Arztpraxen oder Röntgen im Krankenhaus) muss die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen

     

Wer bezahlt den Transport?


Vom Arzt verordnete und durch einen sogenannten Krankentransportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) bestätigte Fahrten werden in der Regel ohne Beanstandung von der Krankenkasse (oder von anderen Kostenträgern wie die Rentenversicherung oder Sozialämter) übernommen. Wenn auf dem Krankentransportschein das Transportmittel Taxi/Mietwagen angekreuzt wurde, muss ein privates Unternehmen beauftragt werden. Bei ambulanten genehmigungspflichtigen Fahrten muss zuvor die Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden.
Um unnötige Schwierigkeiten mit der Abrechnung zu verhindern, empfehlen wir, dass Sie sich mit der Krankenkasse des Patienten in Verbindung setzen.
Alle weiteren Informationen rund um das Thema Krankentransport finden Sie auch HIER in der offiziellen Krankentransportrichtlinie.
Für die Anmeldung eines qualifizierten Krankentransportes bei der Integrierten Leitstelle Harz nutzen Sie bitte die Telefonnummer 03941/69999.

 

Sie haben Fragen zur Abrechnung durch den Eigenbetrieb Rettungsdienst?


Wenn Sie Fragen zu einer Rechnung des Eigenbetrieb Rettungsdienst haben, dann können Sie sich an die Abrechnungsstelle wenden. Diese ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 03943/557513

Mo bis Do: 08:00-14:00Uhr
und Fr: 08:00-12:00Uhr